Der MDK (Medizinische Dienst) der Krankenversicherung führt die MDK Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen durch.
Die Arbeit aller Pflegeeinrichtungen wird regelmäßig und ohne vorherige Ankündigung nach einheitlichen Regeln und Kriterien durch den Medizinischen Dienst überprüft.
Das Ergebnis der MDK Qualitätsprüfung wird im MDK Prüfbericht durch MDK Pflegenoten veröffentlicht.
Patienten und deren Angehörige können mit Hilfe des MDK Prüfberichts die Güte der Pflegeleistung der ambulanten Pflege und Pflegeberatung einschätzen.